Pro-Ipso Wuppertal hilft Ihnen sich zurecht zu finden: Pflegekasse und andere Kostenträger, Antragstellung, Zuschüsse, Kostenübernahme und Genehmigungsverfahren für NRW und alle anderen Bundesländer sind die Stichworte  
Pro-Ipso: Behindertengerecht, Rollstuhlgerecht, BarrierefreiPro-Ipso: Behindertengerecht, Rollstuhlgerecht, BarrierefreiPro-Ipso: Planungsbeispiele: Küchen, Bad, Bäder, Arbeitsplatz behindertengerecht, rollstuhlgerecht und barrierefrei.Pro-Ipso übernimmt die Planung von Schulküchen, sowie die Erstellung von neutralen Ausschreibungstexten. Ausschreibung von Schulküchen, Therapieküchen, Kindergartenküchen, Teeküchen, Lehrküchen und RehaküchenPro-Ipso übernimmt die Planung von Schulküchen, sowie die Erstellung von neutralen Ausschreibungstexten. Ausschreibung von Schulküchen, Therapieküchen, Kindergartenküchen, Teeküchen, Lehrküchen und RehaküchenPro-Ipso: Lösungsvorschläge, Planungsvorschläge, Problemlösungen, Beispiele, PlanungsbeispielePro-Ipso übernimmt die Planung von Schulküchen, sowie die Erstellung von neutralen Ausschreibungstexten. Ausschreibung von Schulküchen, Therapieküchen, Kindergartenküchen, Teeküchen, Lehrküchen und Rehaküchen
 
 
Infos ::
Höhenverstellsysteme
Film-Präsentationen 2
Planung Pro-Ipso Wuppertal plant Ihre behindertengerechte Küche, die Sie bequem mit dem Rollstuhl nutzen können. Behinderung und Rollstuhl werden durch die behindertengerecht ausgestattete, barrierefreie Küche oder ein barrierefreies Bad ausgeglichen. Fragen zum Thema barrierefrei Wohnen allgemein, beantworten wir ebenso wie spezielle Fragen zu Badhilfen, Küchenhilfen und Hilfen für Ihre barrierefreie Wohnung.
Kostenträger Übersicht Ob § 40 SGB XI, gemeinsame Servicestellen, Wohnberatungsstellen in NRW und anderen Bundesländern, Fürsorgestelle, Hauptfürsorgestelle, Integrationsamt: hier erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre neue barrierefreie Küche, oder ein neues behindertengerechtes Bad bezuschusst werden kann.
Links

Pro-Ipso GmbH & Co. KG
Barrierefreies Wohnen
Alfred-Herrhausen-Str. 44
58455 Witten
Tel: 02302 - 20 33 15 -2
Fax 02302 - 20 33 15 -8

Pflegeversicherung
Fördert subsidiär bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes. Unter Anrechnung eines angemessenen Eigenanteils wird eine Maßnahme bis zu einem Betrag von 2557€ gefördert. Allerdings muss die Pflegebedürftigkeit (Stufe 1 - 3) festgestellt sein.
 
Sozialamt
Fördert Hilfen bei der Ausstattung und zum Erhalt einer Wohnung. Diese Leistungen sind ebenfalls subsidiär (nachrangig), was bedeutet, dass mögliche andere Kostenträger vorrangig in Anspruch genommen werden müssen. Die Leistungen des Sozialamtes sind einkommens- und vermögens-abhängig.
 
Örtliche Fürsorgestellen
Zuständig für behinderte Selbständige und Beamte.
Fördern grundsätzlich die Teilhabe am Arbeitsleben zu der u. U. auch Kosten für Ausstattung und Erhalt einer behindertengerechten Wohnung gehören. Die Kostenübernahme soll dabei in angemessenem Umfang erfolgen und orientiert sich am behinderungsbedingten Mehraufwand.
Rentenversicherungsträger
Zuständig für Angestellte (BFA) und Arbeitnehmer (LVA) die länger als 15 Jahre im Erwerbsleben stehen. Bei weniger als 15 Jahren Berufstätigkeit ist das Arbeitsamt zuständig. Die Förderleistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes sind zur Zeit allerdings umstritten und sollten nach Ansicht der Rentenversicherungsträger "an der Haustüre des Versicherten" enden.
 
Berufsgenossenschaften
Als Unfallversicherung u. a. zuständig für alle Berufstätigen, die während der Arbeit (hierzu zählt auch der Arbeitsweg) verunfallen. Die Leistungen orientieren sich hierbei am entstandenen Schaden (behinderungsbedingter Mehraufwand) und beziehen sich auch auf Maßnahmen zur Verbesserung oder zum Erhalt von behindertengerechtem Wohnraum.
 
Impressum, Mi. 08. Feb. 2012