Pflegeversicherung
Fördert subsidiär bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes. Unter Anrechnung eines angemessenen Eigenanteils wird eine Maßnahme bis zu einem Betrag von 2557€ gefördert. Allerdings muss die Pflegebedürftigkeit (Stufe 1 - 3) festgestellt sein. Sozialamt
Fördert Hilfen bei der Ausstattung und zum Erhalt einer Wohnung. Diese Leistungen sind ebenfalls subsidiär (nachrangig), was bedeutet, dass mögliche andere Kostenträger vorrangig in Anspruch genommen werden müssen. Die Leistungen des Sozialamtes sind einkommens- und vermögens-abhängig. Örtliche Fürsorgestellen
Zuständig für behinderte Selbständige und Beamte. Fördern grundsätzlich die Teilhabe am Arbeitsleben zu der u. U. auch Kosten für Ausstattung und Erhalt einer behindertengerechten Wohnung gehören. Die Kostenübernahme soll dabei in angemessenem Umfang erfolgen und orientiert sich am behinderungsbedingten Mehraufwand. |
Rentenversicherungsträger
Zuständig für Angestellte (BFA) und Arbeitnehmer (LVA) die länger als 15 Jahre im Erwerbsleben stehen. Bei weniger als 15 Jahren Berufstätigkeit ist das Arbeitsamt zuständig. Die Förderleistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes sind zur Zeit allerdings umstritten und sollten nach Ansicht der Rentenversicherungsträger "an der Haustüre des Versicherten" enden. Berufsgenossenschaften
Als Unfallversicherung u. a. zuständig für alle Berufstätigen, die während der Arbeit (hierzu zählt auch der Arbeitsweg) verunfallen. Die Leistungen orientieren sich hierbei am entstandenen Schaden (behinderungsbedingter Mehraufwand) und beziehen sich auch auf Maßnahmen zur Verbesserung oder zum Erhalt von behindertengerechtem Wohnraum. |